Welcher unserer Dienste für Sie?

Dauerhafte Pflege

Hierfür muß der Grad der Pflegebedürftigkeit ärztlich festgestellt werden. Aus dem Ergebnis dieser Untersuchung errechnet sich der Zuschuß- oder der Kostenübernahmebetrag Ihrer Pflegekasse oder des Sozialhilfeträgers.

Urlaubs- und Krankheitsfall

Normalerweise pflegen Sie Ihren Angehörigen selbst, wollen jedoch in Urlaub oder eine Kur antreten? Wir helfen Ihnen das Ihr Angehöriger weiter versorgt wird.

Sterbebegleitung

Durch diesen letzten Lebensabschnitt brauchen Sie und Ihre Angehörigkeiten nicht alleine zu gehen.
Über die Wege, wie Sie mit dieser Zeit umgehen können und wie Sie Ihren erleichtert werden kann, informieren wir Sie am besten in einem persönlichen Gespräch.

Inanspruchnahme der Leistungen

Hierüber informieren wir Sie ausführlich. Gerne leiten wir die erforderlichen Verfahrenschritte für Sie ein.